allergene 14
Von der EU ist eine Richtlinie veröffentlicht worden, die die sogenannten Allergenen 14 enthält.
Das ist eine Liste, die Lebensmittel aufgeführt sind, auf die die meisten Menschen innerhalb der EU allergisch reagieren. Diese wollen wir hier auf der Seite niemenden vorenthalten.
Der Vorteil dieser Liste ist, dass jetzt verpackte Lebensmittel dementsprechend deklariert werden müssen.
Führt aber leider auch zu dem Satz, den sicher schon alle mal auf Verpackungen gelesen haben: Es kann Spuren von…. enthalten sein. Da muß man dann als Allergiker immer selber schauen, ob es dennoch passt.
Im Zutatenverzeichnis eines jeden Lebensmittels müssen die 14 häufigsten Versursacher von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten aufgelistet werden. Dieses besagt eben diese im November 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinie.
Folgende Zutaten sind demnach zu deklarieren:
- glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte, d.h. Mandeln, Pistazien, Hasel-, Wal-, Cashew-, Pekan-, Para-, Makadamia- und Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite (Konzentration mehr als 10mg/kg oder 10mg/l), ausgedrückt als SO2
- Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
- Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse (wie zum Beispiel Schnecken)
Für alle Erzeugnisse, die unter Verwendung dieser Lebensmittel hergestellt wurden besteht Deklarierungspflicht. Selbiges gilt auch für Endprodukte sowie wenn sie nur als Trägerstoff oder als Lösungsmittel eingesetzt werden.
Da die EU_Richtlinie ausschließlich für verpackte Lebensmittel gilt, ist bei allen unverpackten Lebensmitteln weiterhin Vorsicht geboten (z.B. bei lose auf Märkten oder vom Bäcker verkauften Artikeln).